hat das Lobbyregister nachgeschärft und dabei die Auskunftspflichten von Interessensvertretern ausgeweitet. Sie müssen künftig zum Beispiel angeben, auf welches konkrete Gesetzgebungsvorhaben sie Einfluss nehmen wollen. Außerdem sollen sie die Kernpunkte ihrer Forderungen im Lobbyregister hochladen.
Die bisherige Möglichkeit, Angaben zur Finanzierung zu verweigern, wird gestrichen. Lobbyisten müssen nun auch angeben, wenn sie nicht die Interessen ihres eigentlichen Auftraggebers vertreten, sondern die einer dritten Seite. Und wenn Mandats- und Amtsträger ins Lager der Lobbyisten wechseln, müssen sie aktuelle und frühere Ämter und Mandate offenlegen.. Jedes Jahr würden in Deutschland 800 Millionen Euro für Lobbyismus ausgegeben.
Das Lobbyregister wird seit Anfang 2022 auf der Internetseite des Deutschen Bundestags geführt. Es soll sichtbar machen, wer Einfluss auf politische Entscheidungen und die Gesetzgebung nimmt. Professionelle Interessenvertreter müssen sich dort eintragen. Sie müssen Angaben zum Beispiel über ihre Auftraggeber und Themenbereiche sowie zum personellen und finanziellen Aufwand ihrer Lobbytätigkeit bei Bundestag und Bundesregierung machen.
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