Offen ist, ob die genannten Maximalzahlen für private Feiern nur gelten sollen, wenn bestimmte Grenzwerte bei den Neuinfektionen gerissen werden. In dem Entwurf heißt es in sogenannten eckigen Klammern, die Länder würden Regelungen zu Teilnehmerzahlen bei Festen erlassen, wenn in einem Landkreis innerhalb von sieben Tagen die Zahl von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern überschritten ist.
Eine Festlegung niedrigerer Werte durch ein Land oder eine Kommune bleibt nach dem Entwurf jeweils möglich. Ausnahmen könnten für angemeldete Feierlichkeiten mit vom Gesundheitsamt abgenommenen Hygieneplänen zugelassen werden. Sollten in einem Landkreis innerhalb von 7 Tagen mehr als 50 Menschen pro 100 000 Einwohner infiziert werden, seien weitere Maßnahmen zu erlassen, heißt es in dem Papier weiter. Insbesondere solle dann die Teilnehmerzahl weiter begrenzt werden - nach den Vorstellungen des Bundes auf höchstens 10 Teilnehmer in privaten Räumen und höchstens 25 Teilnehmer in öffentlichen Räumen.
Zuletzt hatten Merkel und die Länderregierungschefs Ende August in einer Videoschalte nötige Maßnahmen in dererörtert. Aus Sorge um steigende Covid-19-Infektionszahlen lehnten Bund und Länder damals Lockerungen der Auflagen ab, sie verschärften diese zum Teil noch. Sorgen bereiteten schon damals vor allem Feiern im privaten und Familienkreis, die als eine der Hauptursachen für die steigenden Infektionszahlen gelten.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder sprach sich vor der Videoschalte, wie zuvor auch schon Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet , für eine Art Corona-Warnampel aus. Notwendig sei ein einheitliches, verbindliches, verhältnismäßiges und verlässliches Regelwerk, das dann in ganz Deutschland gelte, sagte Söder. Bei Überschreiten bestimmter Infektionszahlen würde diese auf Gelb oder Rot springen.
Und was ist mit“ 70- 75% der Bevölkerung wird infiziert Fr.Merkel „?!
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