Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass das Programm nicht ausreichend sei, um die Klimaziele einzuhalten. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe. Deren Geschäftsführer Resch erklärte, die Bundesregierung müsse nun kurzfristig nachbessern. Der Verein fordert unter anderem ein Tempolimit auf Autobahnen und die Abschaffung steuerlicher Vorteile für Dienstwagenfahrer.
Bereits im vergangenen November hatte das OVG geurteilt, dass die Regierung ein Klima-Sofortprogramm in den Sektoren Verkehr und Gebäude auflegen müsse. Gegen dieses Urteil läuft die Revision beim Bundesverwaltungsgericht. Nach Angaben des Umweltbundesamts wurden in diesen Sektoren 2023 die Vorgaben zur Reduktion von Treibhausgasen erneut verfehlt.
Der Bundesrat berät heute über eine Änderung des Klimaschutzgesetzes. Demnach soll die Einhaltung der Ziele nicht mehr rückwirkend nach Sektoren überprüft werden, sondern in die Zukunft gerichtet und sektorübergreifend.
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