Bundesarbeitsminister Hubertus Heil spricht bei der Debatte im Bundestag . Die Gesetzesänderung zur Vergütung von Betriebsräten wurde vom Parlament einstimmig beschlossen.Ein Urteil des Bundesgerichtshof s hatte 2023 bei vielen Betriebsräten für Verunsicherung gesorgt. Es ging um überzogene Gehälter bei VW. Ein geändertes Gesetz soll nun eine rechtliche Lücke schließen.
Anders als ihre Richterkollegen in Braunschweig hielten die obersten Richter es für nicht ausgeschlossen, dass die vier früheren Entscheider bei Volkswagen sich durch die hohen Zahlungen an Betriebsräte der vorsätzlichen Untreue schuldig gemacht haben könnten.
Der FDP-Abgeordnete Carl-Julius Cronenberg nannte die Frage der Bezahlung von Betriebsräten"knifflig". Die Bezahlung müsse so gestaltet sein, dass sie weder in Versuchung geführt würden, sich auf die Seite des Arbeitgebers schlagen, noch dass ihnen Nachteile durch ihre Tätigkeit entstünden, erklärte Cronenberg. Diese Balance werde durch die Gesetzesänderung gestärkt.
Im Betriebsverfassungsgesetz ist bereits jetzt schon geregelt, dass Betriebsräte wegen ihrer Tätigkeit weder benachteiligt noch begünstigt werden dürfen. Das gilt auch für ihre berufliche Entwicklung und das Arbeitsentgelt. Die Gesetzesänderung legt nun auch einen Mindestvergütungsanspruch fest.
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