gemeinsame Ausschreibung für Bezahlkartendie „bundeseinheitlichen Mindeststandards“. Es geht darum, wie restriktiv die Karten ausgestaltet sind. Und damit auch, wie sehr sie die Betroffenen einschränken, in ihre Grundrechte eingreifen und ihnen ein menschenwürdiges Leben erschweren.Gemeinsam wird allen Karten sein, dass sie keine Zahlungen im Ausland ermöglichen. Auch überziehen lassen sich die guthabenbasierten Karten nicht.
Diese Äußerung verwundert. Im Vergabeverfahren sind die Mindeststandards benannt. Sie besagen, dass es beispielsweise eine Einschränkungsmöglichkeit des Postleitzahlbereiches geben muss. Ob und wie diese dann von den Ländern genutzt wird, sollte nicht von dem Unternehmen abhängig sein, das den Zuschlag bekommt.
Nicht nach einer einheitlichen Ausgestaltung klingt die Antwort aus Rheinland-Pfalz: „Die Landkreise und kreisfreien Städte entscheiden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung und der rechtlichen Möglichkeiten eigenständig, ob sie die Bezahlkarte einführen oder nicht“, heißt es aus dem dortigen Integrationsministerium. Die Kommunen würden vom Land unterstützt, wenn sie eine Bezahlkarte einführen wollen.
Das Saarland verweist darauf, dass es „zur flächendeckenden dauerhaften Umsetzung der Bezahlkarte einer bundesgesetzlichen Änderung bedarf“. Vorher könne man keine Aussagen machen.Während in den Ländern noch viele Fragen offen sind, haben einige Kommunen die Karten längst eingeführt. Sei es mit maximalen Beschränkungen wie im thüringischen Greiz oder einschränkungslos wie in Hannover.
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