Beschwerde der Umwelthilfe abgelehnt: Klimapolitik ohne Karlsruhe

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Die Deutsche Umwelthilfe wollte weiter Druck auf die Bundespolitik machen. Doch das Bundesverfassungsgericht lehnte die Klage ohne Begründung ab.

Bundesverfassungsgericht: Die Klage gegen das unzureichende Bundesklimaschutzgesetz wurde abgelehnt Foto: imago

Im Frühjahr 2021 war das Bundesverfassungsgericht noch der Champion der Klima-Bewegung. Damals ließ das Gericht überraschend klimapolitische Verfassungsbeschwerden zu, obwohl keine „gegenwärtige“ Gefährdung von Grundrechten vorlag. Die Rich­te­r:in­nen argumentierten, dass in Zukunft massive Eingriffe in Freiheitsrechte drohen, wenn nicht rechtzeitig klimapolitisch umgesteuert wird.

Im Januar koordinierte die DUH eine neue Verfassungsbeschwerde von neun jungen Leuten aus dem Umfeld von Fridays for Future. Das Verfassungsgericht solle feststellen, dass die Verschärfung des Klimaschutzgesetzes im August 2021 nicht den Anforderungen des Grundgesetzes genüge. Die Neuregelung führe nur zu einer Senkung der Emissionsmenge um 6,5 Prozent bis 2030.

Kläger wollen nach Straßburg Das Bundesverfassungsgericht reagierte schnell, aber nicht so wie erwünscht. Die Verfassungsbeschwerde wurde ohne jede juristische Begründung nicht zur Entscheidung angenommen. Dies ist in Karlsruhe zwar zulässig, um das Gericht zu entlasten. Bei Klagen von dieser Bedeutung dürfte es aber doch unüblich sein.

 

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Ohne Begründung- scheint jetzt zum Dauerzustand unter Harbarth zu werden. Diese Arroganz und Selbstherrlichkeit die dabei mitschwingt, widert mich zunehmend an. Das BVerfG betreibt mittlerweile genauso 'Politik', wie der Supreme Court in den USA. Üble Entwicklung für Demokratie

In der Tat passt das nicht zusammen. Man fragt sich unweigerlich, ob das Bundesverfassungsgericht nach tagespolitischer Laune heraus entscheidet und nicht mit professioneller, abstrakter Nüchternheit.

Gut so.

Hier ein kurzes Kapitel zum Geschäftsmodell der Deutschen Umwelthilfe.

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