Auf dem Balkon gelten so manche Verbote. Wer nicht Bescheid weiß, riskiert Bußgelder und Ärger mit den Nachbarn. Von diesen 5 Dingen sollten Sie dringend absehen.
Rauchen ist im privaten Raum und damit auch dem eigenen Balkon zum Beispiel grundsätzlich erlaubt. In Einzelfällen kann es bei andauerndem Zigarettenqualm jedoch zum Rechtsstreit kommen. Wenn nötig wird dann zeitlich festgelegt, wann geraucht werden darf und wann nicht. Wichtig dabei ist auch: Kiffen ist
Ein paar Blütenblätter, die herabfallen, muss der Nachbar dagegen dulden. Auch Hängepflanzen müssen so angebracht werden, dass sie andere nicht stören. Blumenkästen, die nach außen angebracht werden, müssen sicher angebracht werden, sodass nichts herunterfallen kann. Beim Pflanzengießen ist wiederum Vorsicht angesagt: Das Wasser darf die Fassade nicht beschmutzen oder gar beschädigen.
Doch auch das kann zu Ärger führen. Zwar kann der Vermieter es nicht grundsätzlich verbieten, Wäsche auf dem Balkon zu trocknen. Allerdings sollte die Wäsche möglichst nicht über das Geländer hängen. Und auch sonst kann das Aufhängen von Wäsche eingeschränkt werden, wenn es denn die Ästhetik des Gebäudes stört.
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