Die Anschnallpflicht im Auto gilt in Deutschland für jeden, immer – oder? Nicht ganz. Es gibt ein paar wichtige Ausnahmen, die uns auch im Alltag begegnen.
Im Auto muss man sich anschnallen, das ist eine der ersten Regeln, die wir lernen, wenn wir das erste Mal selbständig auf den Autositz klettern. Von da an ist uns ein Leben lang klar: In Deutschland gilt Anschnallpflicht. Aber stopp! Ganz so einfach ist es nicht. Denn es gibt Ausnahmen, die im Zweifel über Leben und Tod entscheiden können.Die Anschnallpflicht wird auch Gurtpflicht genannt.
Denn unter solchen Umständen verliert der Gurt seine Sicherheitsfunktion – er wird wirkungslos und könnte genauso gut ganz weggelassen werden. Je nachdem, wer alles im Auto sitzt, kassiert man zwischen 30 und 70 Euro Bußgeld und sogar einen Punkt. Sobald man volljährig ist, ist es dabei egal, ob man selbst fährt oder nicht. Doch bereits die Einschränkung, dass das Fahrzeug Gurte haben muss, damit die Anschnallpflicht gilt, zeigt, dass es Ausnahmen gibt.
Seit 1999 werden in diesen pflichtgemäß Gurte verbaut und damit gilt auch die Anschnallpflicht. Lediglich das Personal und Betreuer bestimmter Gruppen sind davon ausgenommen. Einzige Ausnahme für reguläre Passagiere: Wenn sie kurz vom Platz aufstehen, etwa um die Toilette zu benutzen. Das allerdings auch nur in Kraftomnibussen mit mehr als 3,5 Tonnen Gewicht, wie der ADAC schreibt.
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