Ampel-Modell zur Wahlrechtsreform: Nichts Halbes und nichts Ganzes

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Die Koalition zieht ihr Wahlrechtsgesetz durch - mit kurzfristigen Änderungen. Die letzte Konsequenz aber fehlt dieser Reform.

ist nicht schlecht. Aber richtig gut ist sie auch nicht. Sie ist nichts Halbes und nichts Ganzes. Sie gibt vor, etwas Neues zu schaffen. Aber sie klebt am bisherigen Wahlsystem. SPD, Grüne und FDP haben sich nicht durchringen können, einen Reformentwurf vorzulegen, der über alle Zweifel erhaben ist. Und zudem auch so wirkt, als sei er aus einem Guss.

Dass die Ampel nun auf ihre eigene Mehrheit setzt statt auf den großen Konsens aller Fraktionen im Bundestag, ist nicht nur ihr gutes Recht. Angesichts der doch etwas absonderlichen Haltung der Unions-Fraktion ist es auch politisch sinnvoll. Zu sehr hängen CDU und CSU an einem Wahlrechtsmodell, das die anderen Fraktionen nicht wollen – eben eines, welches das Parteienverhältnis nicht korrekt abbildet.Aktuelle Nachrichten, Hintergründe und Analysen direkt auf Ihr Smartphone.

Nun soll die unverzerrte Verhältniswahl kommen, die außer der Union alle anderen Parteien befürworten. Auf den letzten Metern hat die Ampel noch Änderungen angekündigt. Bei 630 statt 598 Sitzen soll nun die feste Größe des Bundestags liegen, um so einen hinnehmbaren Makel des neuen Systems abzumildern: Es soll weniger Wahlkreise geben, die keinen Direktvertreter im Parlament haben oder ganz „verwaist“ sind. Aber der Effekt ist eher gering.

Und das Dumme ist: Gewinnen solche Unabhängigen und Parteilosen mal einen Wahlkreis, dann bekommen sie ihr Direktmandat auf jeden Fall. Bewerber und Bewerberinnen von Parteien haben diese Direktmandatsgarantie jetzt nicht mehr. Das ist ein Gleichheitsverstoß und damit wohl verfassungswidrig. Der Verweis, dass Einzelkandidaten so gut wie nie seit 1949 erfolgreich waren, verfängt da nicht. Im Verfassungsrecht geht es ums Prinzip.

 

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