Björn Höcke kehrt auf die Anklagebank in Halle zurück. Auch in einem zweiten Verfahren muss sich der AfD-Politiker wegen einer NS-Parole verantworten. Bislang weist er die Vorwürfe zurück.vor dem Landgericht Halle verantworten. Es geht auch dieses Mal um den Vorwurf, dass er eine verbotene Losung der Sturmabteilung verwendet haben soll.
Das war die paramilitärische Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP. Im Dezember 2023 soll Höcke als Redner auf einer AfD-Veranstaltung in Gera in Thüringen die ersten beiden Wörter der Parole"Alles für Deutschland" ausgesprochen haben. Er animierte das Publikum durch Gesten, das dritte Wort der Parole zu rufen, so die Staatsanwaltschaft.
Sie vertritt die Ansicht, der Angeklagte und auch das Publikum hätten gewusst, dass es sich um einen verbotenen Nazi-Spruch handelte. Höcke wird das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zur Last gelegt. Laut dem Landgericht Halle hat der Angeklagte eine strafrechtliche Relevanz seines Verhaltens in Abrede gestellt.Das Landgericht Halle hatte den AfD-Politiker am 14.
Rechtskräftig ist das Urteil nicht. Höckes Verteidiger legten Revision ein. Der Politiker hatte stets seine Unschuld betont. Er habe die Parole nicht gekannt, auch nicht als ausgebildeter Geschichtslehrer.Bei dem zweiten Fall im Dezember 2023 soll Höcke die Parole angestimmt haben, obwohl er wusste, dass wegen des ersten Falles schon ein Strafverfahren gegen ihn lief. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft wusste er somit zu dem Zeitpunkt sicher von der Strafbarkeit.
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