AfD erleidet Schlappe vor Gericht: Beobachtung als Verdachtsfall rechtens

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Verfassungsschutz,Urteil,Verdachtsfall

Das Urteil war mit Spannung erwartet worden: Die AfD ist zu Recht als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft – der Verfassungsschutz darf also weiter beobachten. Behördenchef Haldenwang spricht von einer „Frühwarnfunktion“.

Das Urteil war mit Spannung erwartet worden: Die AfD ist zu Recht als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft – der Verfassungsschutz darf also weiter beobachten. Behördenchef Haldenwang spricht von einer „Frühwarnfunktion“.Es sind insbesondere die völkischen Vorstellungen, die der AfD – einmal mehr – auf die Füße fallen.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser betrachtet die Entscheidung als Beleg dafür, „dass wir eine wehrhafte Demokratie sind“. Sie betonte zugleich, dass der Verfassungsschutz eigenständig arbeite. „Hier geht es um das Handeln unserer Sicherheitsbehörden zum Schutz unserer Demokratie. Hier geht es um gesetzliche Kriterien und ihre Überprüfung vor Gericht. Dies sind keine Mittel der politischen Auseinandersetzung“, erklärte sie.

Am OVG in Münster begründete der Vorsitzende Richter des 5. Senats, Gerald Buck, das Urteil mit „hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkten“ für Bestrebungen der AfD, „die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet sind“. In der AfD würden etwa „in großem Umfang herabwürdigende Begriffe gegenüber Flüchtlingen und Muslimen verwendet“.

Nach Angaben des Berliner Politikwissenschaftlers Hajo Funke ist die AfD derzeit „die in Westeuropa am weitesten rechts stehende Partei von Belang“. Der Rechtsextremismusexperte, der jüngst ein Buch über „AfD-Masterpläne“ veröffentlicht hat, sagte unserer Redaktion: „Zum Kern der AfD-Propaganda gehört, dass das deutsche Volk durch sogenannte Kulturfremde ausgetauscht wird und deswegen die Grenzen geschlossen werden müssen.

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