Der Mann, der versucht hatte, bei der Theorieprüfung zu tricksen, darf in nächster Zeit noch nicht Autofahren: Er kann jedoch nach einer Wartezeit die Prüfung – dieses Mal auf ehrliche Art – wiederholen. Symbolbild: Ursula Hildebrand
Am Montagvormittag wollte ein 36-jähriger Schwandorfer seine theoretische Führerscheinprüfung ablegen. Der Mann fiel den Prüfern aufgrund eines Rollkragenpullovers und einer Jacke auf. Während der Prüfung wurde dann ein Detektor zum Auffinden von elektronischen Geräten eingesetzt, der beim winterlich gekleideten Mann ausschlug.
Nachdem der Prüfling auf die Auffälligkeiten angesprochen wurde, händigte er den Prüfern einen „Knopf im Ohr“ und einen Schlauchschal mit Minikamera aus. Wegen der Täuschungshandlung wurde die Prüfung abgebrochen und gilt als nicht bestanden, so der Bericht der Polizei. Gemäß der Fahrerlaubnis-Verordnung kann der Mann die Prüfung nach Ablauf einer Frist wiederholen.
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