Zürcher Skatepark-Posse landet vor Bundesgericht

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Ein Anwohner am Oberen Letten in Zürich hört auf seinem Balkon den Lärm der Skateanlage und ist deswegen vor das Bundesgericht gegangen. (Abo+)

Ein Anwohner am Oberen Letten hört auf seinem Balkon den Lärm der Skateanlage unter der Kornhausbrücke. Das stört ihn so sehr, dass er bis vordagegen ankämpft. Bei den Zürcher Gerichten fand der Beschwerdenführer wenig Gehör für sein Anliegen. Zuletzt hat das Verwaltungsgericht ihm gar die Legitimation zur Beschwerde abgesprochen.

Dafür hat bereits das Baurekursgericht als Vorinstanz einen Augenschein durchgeführt. Die Richter haben auf dem Balkon des Beschwerdeführers die Ohren gespitzt. Für sie war da der Lärm der Skater «in geringer Lautstärke wahrnehmbar», wie es im Entscheid heisst. Im Innern der Wohnung hörten sie nichts.

 

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