Dieser Inhalt wurde am veröffentlichtDie Strafkammer gewährt im Prozess um den 1MDB-Skandal um einen malaysischen Staatsfonds teilweisen Ausschluss der Öffentlichkeit. Sie wird von der Verhandlung am Bundesstrafgericht ausgeschlossen, wenn der Hauptangeklagte zur persönlichen Situation befragt wird.
Die angeklagten Geschäftsleute sind beide Doppelbürger – der erste besitzt die saudi-arabische und die schweizerische Staatsbürgerschaft, der zweite die britische und schweizerische. Der Hauptangeklagte muss sich wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung, Betrugs, aktiver Bestechung ausländischer Amtsträger, Urkundenfälschung, schwerer Geldwäscherei und ungetreuer Geschäftsführung im öffentlichen Interesse verantworten. Sein 46-jähriger Partner muss sich wegen derselben Vorwürfe verantworten, mit Ausnahme der Urkundenfälschung verantworten.
Laut Bundesanwaltschaft sind die beiden Männer für den Schweizer Teil der Affäre verantwortlich, bei der dem malaysischen Staatsfonds 1Malaysia Development Berhad 1,8 Milliarden US-Dollar entzogen wurden.Externer InhaltFast fertig... Wir müssen Ihre E-Mail-Adresse bestätigen. Um den Anmeldeprozess zu beenden, klicken Sie bitte den Link in der E-Mail an, die wir Ihnen geschickt haben.Jetzt anmelden und Sie erhalten unsere besten Geschichten kostenlos in ihren Posteingang.
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