«Selbst wenn jemand wiederholt Online-Kontakt mit einem Terroristen hat, macht ihn das nicht zwingend zu einem Mitglied der Gruppierung», lässt sich Michael Moncrieff zitieren. - Pexels
Im Bereich der Terrorismusbekämpfung bewegt sich die Analyse sozialer Netzwerke in einer rechtlichen Grauzone. Insbesondere dann, wenn eine Person aufgrund der in sozialen Netzwerken nachgewiesenen Kontakte zu einem Terroristen Ziel eines tödlichen Angriffs wird. Zu diesem Schluss kommt ein Team dernicht immer klar ist, mit wem man es zu tun hat, wie der Nationalfonds am Mittwoch in einer Mitteilung zurschreibt.
Wenn diese Frage nun anhand einer Social-Media-Analyse geklärt werde – etwa anhand der Art der Beziehung oder der Häufigkeit des Kontakts mit einem tatsächlichen oder mutmasslichen Terroristen – reiche dies nicht aus, um eine Person zu belasten, befindet die«Selbst wenn jemand wiederholt Online-Kontakt mit einem Terroristen hat, macht ihn das nicht zwingend zu einem Mitglied der Gruppierung», lässt sich Mitautor Michael Moncrieff in der Mitteilung zitieren.
Die soziale Netzwerkanalyse zu verbieten, sei jedoch nicht notwendig, findet Moncrieff. Aber «sie sollte nicht das zentrale oder sogar das einzige Instrument sein, wenn es um so endgültige Entscheidungen wie eine physische Eliminierung geht».
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