Straftaten von Minderj�hrigen haben sich auch im Kanton Z�rich vermehrt auf das Handy verschoben. Im vergangenen Jahr wurde bei jedem vierten Fall von illegaler Pornographie ein Minderj�hriger oder eine Minderj�hrige als T�ter beschuldigt. Oft ist Jugendlichen gar nicht bewusst, was verboten ist und was nicht. Die Kantonspolizei will das nun mit einem Merkblatt f�r Sch�ler �ndern.
Zugestellte Bilder/Videos sind sofort zu l�schen. Sie d�rfen nicht mit anderen geteilt werden. Ebenso ist verboten, solche Bilder/Videos selbst herzustellen � beispielsweise das Zusammenschlagen eines Schulkollegen.Harte Pornografie wie Bilder und Videos von sexuellen Handlungen mit Kindern, Tieren oder Gewaltt�tigkeiten ist
Zugestellte Bilder/Videos sind sofort zu l�schen. Sie d�rfen nicht mit anderen geteilt werden. Besondere Gefahr besteht beim Versenden von Nacktbildern: Es kann sich um Kinderpornografie handeln und strafbar sein. Ein �ffentlicher Aufruf zu Diskriminierung und Hass gegen Personen und Gruppen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion
Ihr wollt mit den von uns gezüchteten, emotionalen Krücken reden 📌❓ Dann müsst ihr ihnen das Handy wegnehmen und sie ins Leben schicken..
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