Darf der niederländische Teilnehmer Joost Klein beim Eurovision Song Contest 2024 am 11. Mai mitwirken oder wird er disqualifiziert? Eine endgültige Entscheidung ist bislang noch nicht getroffen worden, aber wie unter anderem die niederländische Zeitung «De Telegraaf» berichtet, gibt es zumindest eine offizielle Zwischenmeldung nach ersten Krisensitzungen: Klein bleibt vorerst im Rennen, darf aber nicht am Freitagabend beim Jury-Finale teilnehmen.
Es finden auch Gespräche zwischen der EBU und Avrotros, dem teilnehmenden niederländischen Fernsehsender, statt», hiess es weiter von der EBU. Wie das niederländische Portal AD.nl berichtet, untersucht die schwedische Polizei den Vorfall rund um den Sänger. Die Polizei befrage «die Personen, die an dem Vorfall beteiligt waren», um festzustellen, ob ein Verbrechen vorliegt.
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