Ich bin in einer Kosmetikfirma tätig. Um zu verhindern, dass Produkte entwendet werden, führt die Arbeitgeberin in unregelmässigen Abständen eine Taschenkontrolle unter allen Mitarbeitenden durch. Im Betriebsreglement steht nichts von solchen Kontrollen. Sind sie trotzdem zulässig?
Unter Umständen, ja. Arbeitgebende haben ein berechtigtes Interesse, ihr Eigentum zu schützen. Dazu dürfen sie angemessene Massnahmen ergreifen, wozu auch Taschenkontrollen gehören, um Diebstähle zu verhindern. Weil es sich dabei aber um einen Eingriff in die Privatsphäre handelt, müssen die Mitarbeitenden wissen, dass es solche Kontrollen gibt. Es braucht deshalb eine entsprechende Grundlage im Arbeitsvertrag oder in einem Betriebsreglement. Auch müssen die Kontrollen verhältnismässig sein. Eine tägliche Kontrolle sämtlicher Mitarbeitenden wäre dies nicht.
Sind die Kontrollen weder vertraglich noch in einem Reglement festgehalten, so wären sie nur zulässig, wenn es konkrete Verdachtsmomente gegen bestimmte Personen gibt oder wenn es im Unternehmen tatsächlich zu Diebstählen gekommen ist. Arbeitsrechtsexperten weisen auch darauf hin, dass die Arbeitgeberin keinen Zwang ausüben darf, falls sich jemand gegen eine Kontrolle wehrt.
Andrea Fischer beantwortet Ihre Fragen zum Arbeitsrecht, Konsumrecht, Sozialversicherungsrecht und Familienrecht. Senden Sie sie an
Switzerland Neuesten Nachrichten, Switzerland Schlagzeilen
Similar News:Sie können auch ähnliche Nachrichten wie diese lesen, die wir aus anderen Nachrichtenquellen gesammelt haben.
Herkunft: srfsport - 🏆 10. / 68 Weiterlesen »
Herkunft: 20min - 🏆 50. / 51 Weiterlesen »
Herkunft: tagesanzeiger - 🏆 2. / 87 Weiterlesen »
Herkunft: srfsport - 🏆 10. / 68 Weiterlesen »