Rüge für die Kirchen – Kampagne für die Konzerninitiative war «grenzwertig»

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Den Landeskirchen wird vorgeworfen, im Kampf für die KVI die Kriterien der Verhältnismässigkeit, der Transparenz und der Sachlichkeit verletzt zu haben.

Umstrittenes Engagement: Ein grosses Banner wirbt im Oktober 2020 an der reformierten Pauluskirche in Bern für die Konzerninitiative.

Foto: Peter Schneider engagiert – so dezidiert wie kaum je zuvor in einem Abstimmungskampf. Das führte nicht nur in den eigenen Reihen zu teils heftigen Debatten. Nun tadelt auch die Bundeskanzlei das damalige Engagement als «zumindest grenzwertig». Sie äussert sich in einer Stellungnahme zur Stimmrechtsbeschwerde, welche die Jungfreisinnigen in vier Kantonen eingereicht haben. Die Stellungnahme liegt dieser Zeitung vor. Weil die Kantone nicht auf die Beschwerde der Jungpolitiker eingetreten sind, gelangten diese ans Bundesgericht. Sie werfen den Landeskirchen vor, die Kriterien der Verhältnismässigkeit, der Transparenz und der Sachlichkeit verletzt zu haben. Was die Bundeskanzlei nun indirekt bestätigt.

Weil die Initiative in der Volksabstimmung Ende November am Ständemehr scheiterte, sieht die Bundeskanzlei allerdings keinen weiteren Handlungsbedarf. Dennoch würde sie es begrüssen, wenn das Bundesgericht klären würde, ob das intensive Engagement der öffentlich-rechtlichen Kirchen zulässig gewesen sei. Auch für den Präsidenten der Jungfreisinnigen, Matthias Müller, ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, dass das Gericht diese Frage beurteilt.

Bereits stehen die Kirchen bei einem weiteren politischen Thema vor einer Zerreissprobe: bei der Ehe für alle. Die Evangelische Kirche Schweiz hat sich wie das Parlament für ein Ja ausgesprochen. Das Bistum Chur indes unterstützt das vor allem von Vertretern der SVP und der EDU gebildete Referendumskomitee «Nein zur Ehe für alle».

 

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Wenn sich die Kirche aus der Politik halten soll, dann auch Konzerne, Unternehmer und Selbstständige. Die könnten ja auch bloss ihre eigenen Interessen vertreten. Siehe Trump.

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