Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 14. Mai 2024 den Bericht und Antrag an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein betreffend den Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung der übrigen Versicherten für das Jahr 2025 genehmigt. Die Gesundheit skosten sind im Jahr 2023 um 7 Prozent gestiegen.
Entsprechend den gesetzlichen Grundlagen beantragt die Regierung unter Darlegung aller entscheidungsrelevanten Sachverhalte, den Staatsbeitrag an die Kosten der übrigen Versicherten für das Bemessungsjahr 2025 auf CHF 35 Mio. festzulegen. Der vom Staat finanzierte Beitrag bliebe damit gegenüber dem Vorjahr unverändert und hat somit keinen Einfluss auf die Prämie, den Arbeitgeberbeitrag und die Prämienverbilligung für einkommensschwache Versicherte.
- Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 14. Mai 2024 den Bericht und Antrag betreffend die Gewährung eines Staatsbeitrages an den Verein"Liechtenstein Finance e.V." für die Jahre 2025 bis 2029 genehmigt. Die positive Aussenwahrnehmung des Finanzplatzes Liechtenstein stellt einen wichtigen Standortfaktor dar. Seine internationale Wahrnehmung hat sich in ...
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