Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wieDer Pfarrer vergriff sich im Ton, fühlte sich auch üblen Ränkespielen ausgesetzt. Irgendwann zog die Kirche die Reissleine und kündigte ihm – zu Recht.Diese Geschichte entbehrt nicht einer gewissen Tragik.
Die Kirche bemühte sich in dieser Zeit redlich um ihren Angestellten. Noch während der Krankheitszeit bot ihm sein Vorgesetzter ein erstes Gespräch an, doch der Pfarrer lehnte ab. Der Vorgesetzte hakte nach. «Dich zu unterstützen ist unser Anliegen», schrieb er in einer Mail. «Ohne ein Gespräch mit Dir ist es aber schwierig, die richtigen Massnahmen zu ergreifen, um die Situation für Dich zu verbessern.
Wieder entspann sich ein Hin und Her, wieder ging es um Gesprächstermine, dazu um ein mediatives Verfahren, das die Sache wieder einrenken sollte. Doch der Pfarrer blieb dabei, dass hinter seinem Rücken ein übles Ränkespiel zu seinen Lasten in Gang sei. Er warf der Kirche sogar vor, «das bösartige Spiel des Seelsorgeteams» aus einer früheren Stelle fortzusetzen.
Die Kirche glaubte schlicht nicht mehr daran, dass der Pfarrer den beruflichen Alltag noch würde bewältigen können. Auch wenn er offiziell wieder voll einsatzfähig war.Was das alles juristisch heisst? Gegen die Kündigung mit der verkürzten Frist hat das Verwaltungsgericht nichts einzuwenden. Mit seinem Handeln, insbesondere dem scharfen Brief an die Kirchgemeinde, habe der Pfarrer dem Ansehen der Kirche geschadet, hält es fest.
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