Arbeitnehmende in der Schweiz können rechtliche Schritte ergreifen, falls der Lohn nicht ausbezahlt wurde. Dabei gilt das Credo: möglichst schnell handeln.Der Lohn bleibt schon wieder aus. Doch gerade diesen Monat würde Mona das Geld wirklich dringend brauchen!Die Rechtsexpertinnen und -experten geben Tipps, was man machen kann, falls der Lohn ausbleibt.Der erste Schritt besteht darin, den Arbeitgeber schriftlich zu mahnen.
Diese Massnahme zeigt dem Arbeitgeber die Dringlichkeit der Situation und ermöglicht es ihm, eventuelle Missverständnisse oder Fehler zeitnah zu korrigieren und weitere rechtliche Schritte zu vermeiden.Wenn der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin nicht fristgerecht zahlt, sind Arbeitnehmende in der Schweiz berechtigt, die Arbeit niederzulegen, das heisst nicht mehr zur Arbeit zu erscheinen.Diese Arbeitsverweigerung muss jedoch vorab schriftlich angekündigt werden.
Es ist allerdings empfehlenswert, sich vor einem solchen Schritt detailliert rechtlich beraten zu lassen. Eine professionelle Rechtsberatung kann helfen, alle Optionen zu prüfen und sicherzustellen, dass man seine Rechte vollständig wahrt. In solchen Fällen ist es wichtig, schnell und entschlossen zu handeln, um die eigenen Ansprüche effektiv durchzusetzen und die eigene finanzielle Situation zu schützen.
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