Bundespräsident Guy Parmelin und EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen waren sich einig, dass man sich uneinig ist. Nun verlangen beide Seiten voneinander Flexibilität beim Rahmenabkommen.Wer ist schuld, wenn das Rahmenabkommen scheitert? Zwischen der EU und der Schweiz hat das Schwarzpeterspiel längst begonnen. In Brüssel haben am Dienstag die Europaminister der EU-Kommission demonstrativ den Rücken gestärkt.
Das Rahmenabkommen sollte dynamische Rechtsübernahme und eine homogene Anwendung des EU-Rechts dort garantieren, wo die Schweiz Teil des Binnenmarkts ist. Die EU wollte auch klare Regeln für Überwachung und Streitbeilegung. Einer, der am Start dabei war, ist David O’Sullivan, damals Chefunterhändler der EU. Der Ire ist seit dem Ende der Beamtenkarriere als Berater in Brüssel tätig.
Auch für die «fremden Richter» war eine viel stärkere Rolle vorgesehen. So hätten Bürger und Firmen an den EuGH gelangen können und nicht nur die Schweiz oder die EU. Auch bei der Anzahl der Marktzugangsabkommen, die vom Rahmenabkommen erfasst werden, musste die EU zurückstecken. So hätte Brüssel zumindest das Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen und das Freihandelsabkommen sofort einbeziehen wollen. Nicht durchsetzen konnte die EU ihre Ausgangsposition, einen Mechanismus für regelmässige Schweizer Kohäsionsbeiträge zu verankern.
Was spricht gegen einen EU-Beitritt der Schweiz?
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