Nach drei Tagen Verhandlung vor Bundesstrafgericht in Bellinzona, in dem der Beschuldigte sich wegen Mord und einer Reihe anderer Delikte verantworten muss, drängen sich zwei Hauptfragen auf.
Dabei geht um mehr als eine Differenz zwischen Medizinern. Denn die Diagnose vor der Haftentlassung bildete unter anderem die Basis für eine Reihe von Ersatzmassnahmen, etwa einer Therapie, die der Mann befolgen sollte. Er verstiess aber mehrfach gegen die Auflagen. Manche Beobachter sind deshalb der Meinung: Mit der Diagnose Schizophrenie schon damals wäre der Mann nicht in ein Hotelzimmer einquartiert worden, sondern hätte in eine geschlossene Klinik gehört.
Die Verteidigerin des Beschuldigten sieht dies anders. Die Gesellschaft könne am besten geschützt werden, wenn gefährliche Personen behandelt würden. Deshalb fordert sie die Einweisung in eine stationäre, geschlossene Behandlung, denn ihr Klient habe eine schwere psychische Störung, wie das auch die Expertise ergeben habe. Die schwersten der vorgeworfenen Taten bestreite ihr Klient nicht. Er bereue dies heute aber zutiefst, so die Verteidigerin.
War die Messerattacke kein Terroranschlag?Wie weit ein Angeklagter allenfalls psychisch krank ist – und damit nur vermindert oder gar nicht schuldfähig –, ist Standard in Strafprozessen. Geht es um Terrorismusvorwürfe, kommt der Frage aber eine grössere Bedeutung zu. Denn ist jemand vollständig schuldunfähig, bedeutet das, dass die politisch-religiöse Motivation wegfallen würden. Also die Tat eines Verrückten, kein Terrorismus.
Das heisst, man kann den den Attentäter nicht 'Dingfest' machen. Für mich immer die Frage, hätte man es nicht verhindern können?
Einmal mehr wird der Täter zum Opfer gemacht .
Sorry, aber jeder der einen anderen Menschen Gewalt zufügt oder gar umbringt, aus welchen Gründen auch immer, ist meiner Meinung nach Psychisch krank oder hat mächtig ein an der Waffel. Das alles sollte aber NICHT Strafmildernd sein
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