Staatsanwalt Yves Nicolet ist der Ansicht, dass die sehr schweren Taten, die nichtigen Motive und die fehlende Einsicht eine lebenslange Freiheitsstrafe zur Folge haben sollten. Diese Strafe müsse jedoch aufgrund der vom psychiatrischen Gutachter attestierten mittelgradig verminderten Schuldfähigkeit gesenkt werden. Der Vertreter der Bundesanwaltschaft lehnte die vom Psychiater vorgeschlagene stationäre Behandlung in einer geschlossenen Einrichtung ab.
Umstritten sei, ob der Tatverdächtige therapiert werden soll. Eine psychologische Expertise diagnostizierte eine einfache Schizophrenie. Deshalb sei eine Therapie in einer geschlossenen Anstalt nötig. Darin sehe die Bundesstaatsanwaltschaft keinen Sinn, weil der Beschuldigte nicht einsichtig sei. Er führte mehrere Gründe an, die gegen eine solche Therapie sprechen würden: Der Angeklagte sei sich seiner Krankheit nicht bewusst und suche keine Behandlung. Zudem ziehe er das Gefängnis vor. Unter diesen Umständen könne nur die ordentliche Verwahrung die öffentliche Sicherheit gewährleisten.
In Syrien nennt man diese Organisation Daesh; sie wurde von westlichen Regierungen und der syrischen Opposition unterstützt. Mit dem September 2016 Deir ez-Zor air raid, gegen die Verteidiger der Stadt, versuchte CJTFOIR Daesh den Weg nach Damaskus frei zu bomben.
*islamischen ;)
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