Er hat am Mittwoch das weitere Vorgehen bei der Vorlage «Agrarpolitik ab 2022 » festgelegt. Trotz teils heftiger Kritik in der Vernehmlassung hält er an den wichtigsten Pfeilern fest, die er vor neun Monaten kommuniziert hatte. Bis im ersten Quartal 2020 soll das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung eine Botschaft erstellen, mit der sich danach das Parlament befassen muss.
Festhalten will er an seinem Vorschlag, die minimalen Anforderungen an die Ausbildung für neue Direktzahlungsbezüger zu erhöhen. Allerdings soll die Berufsprüfung nicht als Voraussetzung gelten. Auch die Revision des bäuerlichen Bodenrechts soll trotz kritischer Äusserungen umgesetzt werden, weil sie laut dem Bundesrat «die bäuerlichen Familienbetriebe stärkt und gleichzeitig mehr Handlungsspielraum schafft».
Dieses sei in der Vernehmlassung auf ein mehrheitlich positives Echo gestossen, schreibt der Bundesrat. Auch der Bauernverband verwies in den vergangenen Wochen in seinen ablehnenden Stellungnahmen zu den beiden Volksbegehren immer wieder auf die angedachten Massnahmen in diesem Bereich.
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