01:24:03 Video Archiv: Cybergrooming – Kindsmissbrauch im Netz Aus Club vom 10.05.2022. abspielen. Laufzeit 1 Minute 24 Sekunden. Für den Kinderschutz und die Strafverfolgung sind in der Schweiz hauptsächlich die Kantone zuständig. Verschiedene Akteure beim Bund, in den Kantonen und in den Gemeinden bekämpften im Cyberraum begangenen sexuellen Missbrauch von Kindern. Diese Arbeit sei nötig und müsse verstärkt werden, so der Bundesrat.
Publikum für Cyber-Sexualdelikte sensibilisierenDer Bundesrat selbst will laut der Mitteilung eigene Massnahmen im Rahmen der nationalen Plattform «Jugend und Medien» des Bundesamtes für Sozialversicherungen umsetzen. Eltern und Fachleute finden dort Tipps zum Umgang mit Cyber-Sexualdelikten und Kontaktstellen für Probleme und Notfälle. «Jugend und Medien» verfügt ausserdem über eine Datenbank mit Angeboten und Leistungen.
Dem Bundesrat ist es ein Anliegen, gute Beispiele zu bezeichnen und ein breiteres Publikum für die Bekämpfung von Sexualdelikten an Kindern im Cyberraum zu sensibilisieren.
Aufklärung und Erziehung von Eltern und Schule, vor allem in jungen Jahren ist das Richtige. Warum ist das nie ein Thema? Verbote, Bevormundungen und Strafen führen nicht zum Ziel.
Elterliche Pflicht. Dieser Kontrollwahn nimmt ganz schlechte Züge an.
Die ersten zwei genannten Delikte finden in der 'realen Welt' statt. Da braucht es wohl keine Sensibilisierung. Der Rest liegt bei den Eltern. Nicht jeder 6 Jährige soll uneingeschränkten Zugang zum Internet haben.
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