«Michael Lauber ist formell nicht zurückgetreten»

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Er biete seinen Rücktritt an, erklärte Bundesanwalt Michael Lauber. Der Präsident der zuständigen Kommission ist erstaunt – der Entscheid über den Rücktritt liege allein bei Lauber.

«Was Lauber genau mit seinem Rücktrittsangebot meint, scheint unklar», sagt FDP-Ständerat Andrea Caroni.Lauber bot am Freitag der Kommission seinen Rücktritt an. Caroni: «Der Entscheid über einen Rücktritt liegt allein bei ihm.»Bundesanwalt Michael Lauber hat der Gerichtskommission des Parlaments seinen Rücktritt angeboten.Kommissionspräsident Andrea Caroni sagt: «Der Rücktritt liegt allein bei Lauber.

Bundesanwalt Michael Lauber stellt seinen Posten zur Verfügung: Dies liess er am Freitag per Mitteilung verlauten. Er biete der Gerichtskommission des Parlaments seinen Rücktritt an, erklärte Lauber. Die Modalitäten werde er direkt mit der Kommission regeln. Er reagierte damit auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Freitag. Dieses bestätigte mehrere von der Aufsicht der Bundesanwaltschaft vorgebrachte Anschuldigungen. Etwa, dass Lauber vorsätzlich die Unwahrheit gesagt habe, als er das dritte Treffen mit Fifa-Präsident Infantino bewusst verschwiegen und damit seine Amts- und Treuepflicht schwer verletzt habe.

Der Präsident der Gerichtskommission, Ständerat Andrea Caroni , sagt auf Anfrage: «Formell ist Michael Lauber nicht zurückgetreten. Was er genau mit seinem Rücktrittsangebot meint, scheint unklar. Der Entscheid über einen Rücktritt liegt allein bei ihm.» Die Gerichtskommission verfolge deshalb das Amtsenthebungsverfahren gegen Lauber weiter wie geplant mit Hochdruck. Die nächste Sitzung finde am 19. August statt.

Jetzt gelte es aber, die Bundesanwaltschaft zu reformieren. Da sei das Parlament gefordert. «Jede Bundesanwältin und jeder Bundesanwalt hatte bisher aus unterschiedlichen Gründen Probleme. Das muss besser werden», so Aebischer. Die Rechtskommission müsse nun zusammen mit der Geschäftsprüfungskommission den Aufgabenbereich der Bundesanwaltschaft und auch seiner Aufsichtsbehörde überprüfen und dann neu aufstellen.

 

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