Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft sieht ihre Sanktionen gegen Bundesanwalt Michael Lauber durch das Bundesverwaltungsgericht im wesentlichen bestätigt.Insbesondere die Lüge über das dritte Treffen mit Fifa-Präsident Gianni Infantino sei eine schwere Amtspflichtverletzung.Lauber hatte der Gerichtskommission der eidgenössischen Räte unmittelbar nach der Bekanntgabe des Urteils am Freitag seinen Rücktritt angeboten.
Gleichzeitig bestätigte das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen in seinem am Freitag publizierten Urteil einen Teil der Vorwürfe gegen Lauber, wie es mitteilte. Grund für die Reduktion des Lohnabzugs sind verschiedene Vorwürfe in der Sanktionsverfügung, die das Gericht als weniger gravierend oder als nicht erwiesen ansieht.
Dabei beurteilt das Bundesverwaltungsgericht das illoyale Verhalten gegenüber der BA-AB weniger streng als die Aufsichtsbehörde. Zwar habe Lauber an einer Medienkonferenz im Mai 2019 die Grenzen des Zulässigen überschritten. Wegen des damals bereits angeschlagenen Vertrauensverhältnisses sei dies aber als leicht und nicht als grob fahrlässig zu beurteilen.
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