Am 24.Juli 2017 st�rmte Franz W.* mit einer laufenden Kettens�ge in die Schaffhauser CSS-Filiale und verletzte zwei Mitarbeiter schwer. Das Kantonsgericht verurteilte den 53-J�hrigen nun wegen mehrfacher versuchter vors�tzlicher T�tung zu einer station�ren Massnahme. Er bleibt somit weiter in einer forensischen Psychiatrie-Klinik. Vorl�ufig f�r f�nf Jahre, danach folgt eine weitere Beurteilung.
Die Zivilklagen der Opfer werden auf den zivilgerichtlichem Weg verwiesen. Sie erhalten in diesem Prozess keine Entsch�digung. Laut dem Richter handelte W. nicht aus Notwehr, wie der Verteidiger pl�dierte. W. sei sich der Gef�hrlichkeit seiner Tat bewusst gewesen, trotz seiner Halluzinationen, die ihn zur Tat bewegt hatten, so der Richter.
�Aufgrund seiner psychischen Erkrankung konnte W. die Tat nicht vermeiden�, begr�ndete der Richter weiter. Er sei zum Tatzeitpunkt schuldunf�hig gewesen, damit sei W. nicht strafbar. Deshalb werde eine station�re therapeutische Massnahme angeordnet. Diese sei erforderlich, um weitere Sraf- oder Gewalttaten durch W. zu verhindern.
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