Kernwaffenverbotsvertrag – Bundesrat will derzeit keinen Richtungswechsel

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Auf Basis einer erneuten umfassenden Auslegeordnung hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 27. März 2024 beschlossen, dass es in der aktuellen Lage keinen Anlass für eine Neupositionierung zum 2021 in Kraft getretenen Kernwaffenverbotsvertrag (TPNW) gibt.

Auf Basis einer erneuten umfassenden Auslegeordnung hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 27. März 2024 beschlossen, dass es in der aktuellen Lage keinen Anlass für eine Neupositionierung zum 2021 in Kraft getretenen Kernwaffenverbotsvertrag gibt.

Damit bleibt er bei seiner Beurteilung von 2018 und 2019 und tritt dem TPNW weiterhin nicht bei. Für den Bundesrat war nebst der damaligen Analyse die Einschätzung der sicherheitspolitischen Entwicklungen in Europa und weltweit von entscheidender Bedeutung. Der Bundesrat erachtet den Schweizer Einsatz für eine Welt ohne Kernwaffen im Rahmen des Atomwaffensperrvertrags als zielführender.

In der Aussenpolitischen Strategie 2024−2027 spricht sich der Bundesrat unmissverständlich für eine nuklearwaffenfreie Welt aus. Der Einsatz von Kernwaffen wäre mit dem humanitären Völkerrecht kaum vereinbar. Vor zehn Tagen bezog die Schweiz im UNO-Sicherheitsrat entsprechend deutlich Stellung und erklärte, dass ein Atomkrieg keine Gewinner kennen würde und darum auch niemals geführt werden dürfe.

Die Frage, wie das Ziel einer nuklearwaffenfreien Welt realisiert werden kann, wird auch in der Schweiz kontrovers diskutiert. Der Bundesrat liess deshalb seine früheren Entscheidgrundlagen zum TPNW durch eine interdepartementale Arbeitsgruppe mit Vertretern aus dem EDA, VBS, UVEK und dem WBF umfassend aktualisieren und nahm darauf basierend eine erneute Beurteilung vor.

Weiterhin beurteilt der Bundesrat die Wirkung des TPNW als gering, weil er von den Atomwaffenbesitzern, aber auch von fast allen westlichen und europäischen Ländern, nicht anerkannt wird. Eine Welt ohne Kernwaffen kann aber nur mit, und nicht gegen, die Besitzerstaaten erreicht werden.

 

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