Weil die Falsche Mimose ein Neophyt ist, darf sie ab September nicht mehr eingeführt werden. Was jedoch der Eintrag in die Liste der verbotenen Pflanzen für die Basler Fasnacht bedeutet, ist noch nicht klar.Dem «Mimösli» geht es an den Kragen. Der Bundesrat hat die Pflanze auf eine Liste mit verbotenen Neophyten aufgenommen. Ab dem 1. September 2024 darfwie die Falsche Mimose wissenschaftlich heisst, nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
Es sei ab September untersagt, präzisiert das Bundesamt für Umwelt , die Pflanzen auf der Liste «in Töpfen oder als Samen in Verkehr» zu bringen. Laut einem Beitrag des «Tages-Anzeigers» fallen darunter auch das Importieren und das Verschenken der Blumen. Ob jedoch die Abgabe als Schnittblume im Rahmen eines Anlasses wie der Fasnacht künftig nicht mehr möglich sei, stehe noch nicht fest, schreibt das Bafu der bz. Diese Frage müsse im Rahmen des Vollzugs beurteilt werden, und zwar für jede der verbotenen Pflanzen. «Bis im Herbst wird diese Frage jedoch geklärt sein», hält das Bafu fest.Die Falsche Mimose befindet sich in guter Gesellschaft.
Mit der Anpassung der sogenannten Freisetzungsverordnung, die er am 1. März beschloss, setzte der Bundesrat einen Vorstoss aus dem Nationalrat um. Gut für alle Hobbygärtnerinnen und -gärtner: Wer eine neu verbotene Pflanze im Garten hat, muss sie nicht ausreissen, sondern darf sie behalten.Politisch ist das Spenglerhochhaus in Münchenstein schon lange abgesegnet. Trotzdem sind die Bagger noch nicht aufgefahren.
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