Beim Verkauf von Bier wurden keine Verstösse gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt. Bei früheren Testkäufen sah das noch anders aus.
Während der Fasnacht 2024 in Appenzell führte das Blaue Kreuz St.Gallen-Appenzell im Auftrag des Gesundheitsamts Appenzell I.Rh. Alkoholtestkäufe durch. Insgesamt wurden acht Festbetriebe entlang der Umzugsroute überprüft. Die beiden Testpersonen im Alter von 13 und 14 Jahren erhielten keine alkoholischen Getränke. In allen Fällen wurde entweder ein Ausweis verlangt oder nach dem Alterskontrollbändel gefragt.
Das Ergebnis ist ermutigend und zeigt eine deutliche Verbesserung im Vergleich zu den Vorjahren. Im letzten Jahr erhielten die Testkäuferinnen und Testkäufer in zwei Festbetrieben alkoholische Getränke. 2022 konnten die jugendlichen Testpersonen in der Hälfte der getesteten Verkaufsstellen alkoholische Getränke erwerben.
„Die Kontrollen der vergangenen Jahre und die gemeinsam erarbeiteten Jugendschutzmassnahmen zeigen Wirkung. Die Betreiber von Bars an der Fasnacht in Appenzell nehmen den Jugendschutz beim Verkauf von Alkohol ernst und engagieren sich stark für die Einhaltung der Gesetzgebung“, sagt Mathias Cajochen, Departementssekretär des Gesundheits- und Sozialdepartements.Jugendschutz bleibt eine kontinuierliche Aufgabe.
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