Hausarrest mit Fussfessel anstatt ins Gefängnis: IV-Betrügerin erzielt Erfolg vor Bundesgericht

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«Hausarrest Mit Fussfessel Anstatt Ins Gefängnis: Nachrichten

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Eine Frau wehrte sich bis vor Bundesgericht dagegen, einen Teil ihrer Strafe hinter Gittern absitzen zu müssen. Jetzt muss das Berner Obergericht eine andere Variante des Strafvollzugs prüfen.

Eine Frau wehrte sich bis vor Bundesgericht dagegen, einen Teil ihrer Strafe hinter Gittern absitzen zu müssen. Jetzt muss das Berner Obergericht eine andere Variante des Strafvollzugs prüfen.Am 10. Mai 2019 hat das Berner Obergericht eine damals 56-jährige Frau aus dem Seeland zu einer Gefängnisstrafe von 36 Monaten verurteilt, 10 Monate davon bedingt. Sie gaukelte Ärzten Symptome vor und kassierte dadurch während Jahren zu Unrecht eine IV-Rente.

Alle kantonalen Instanzen wiesen die Beschwerden ab. Das Obergericht argumentierte unter anderem, die Arztberichte seien nicht schlüssig und die Panikstörung sei scheinbar erstmals aufgetreten, nachdem die kantonalen Bewährungs- und Vollzugsdienste die Lösung mit der Fussfessel abgelehnt hatten. Bis anhin ging das Bundesgericht in seiner Rechtsprechung davon aus, Electronic Monitoring sei nur zulässig, wenn die Gesamtdauer der Freiheitsstrafe 12 Monate nicht übersteigt. Für die Richter in Lausanne liegen jetzt aber gemäss einer Medienmitteilung «ernsthafte sachliche Gründe» vor, die alte Electronic-Monitoring-Praxis aufzugeben und jene der Halbgefangenschaft anzupassen.

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