Frau hielt trotz Verbot neun Welpen – Richter: «Sie sind auf Stufe dunkelrot»

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«Frau Hielt Trotz Verbot Neun Welpen – Richter: «S Nachrichten

Kanton Aargau»

Eine junge Frau wurde mit einem Hundehalteverbot belegt. Nun wehrte sie sich gegen einen Strafbefehl und sagte, die Tiere hätten ihrem Freund gehört. Und auch bei den weiteren gegen sie vorgebrachten Anschuldigungen zeigte sie keine Einsicht.

Eine junge Frau wurde mit einem Hundehalteverbot belegt. Nun wehrte sie sich gegen einen Strafbefehl und sagte, die Tiere hätten ihrem Freund gehört. Und auch bei den weiteren gegen sie vorgebrachten Anschuldigungen zeigte sie keine Einsicht.Am Dienstag fand sich ein junges Paar am Bezirksgericht Bremgarten ein, selbst das Baby durfte an der Verhandlung teilnehmen.

So gut wie diesen Welpen ging es den Tieren der Beschuldigten offenbar nicht – der Veterinärdienst stellte bei einer Kontrolle Missstände fest.Dem Gericht erklärte die 31-Jährige, dass ihr Freund die Hunde schon hatte, als sie ein Paar wurden. «Haben Sie ihm vom Tierhalteverbot erzählt?», will Gerichtspräsident Raimond Corboz wissen. «Nein, das war für mich so schlimm, das habe ich nicht erzählt», sagt die junge Frau.

Die Verantwortung für die Hunde habe immer ihr Freund gehabt, auch wenn sie natürlich geholfen habe, etwa beim sauber machen. Zu den restlichen Vorwürfen des Veterinärdienstes sagt die 31-Jährige, es handle sich um eine Momentaufnahme. «Es war da schon etwas dreckig, weil wir noch nicht sauber gemacht hatten. Aber es sind halt Welpen, die machen immer Gaggi und Bisi.»Weiter wurde der jungen Mutter Urkundenfälschung vorgeworfen.

Trotz der Verurteilung wegen Urkundenfälschung kann der Gerichtspräsident die von der Staatsanwaltschaft geforderte unbedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 40 Franken nicht aussprechen. Dies, weil die Frau bereits mehrfach verurteilt wurde, zuerst zu bedingten und dann zu unbedingten Geldstrafen. Das Gericht muss für das Vergehen aus dem Jahr 2019 eine Gesamtstrafe bilden.

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