Der 49-jährige Fusspfleger verliess den Saal wegen eines Zuschauers, der direkt hinter ihm sass. Der Beschuldigte bezeichnete diesen Mann seinerseits als Stalker. «Entweder er oder ich», sagte er. Weil sich der Richter weigerte, den ihm unbekannten Zuschauer vor die Tür zu stellen, stürmte der Beschuldigte unter Protest aus dem Saal.Dies kostet ihn nun 500 Franken Ordnungsbusse, die er gemäss eigenen Aussagen ohnehin nicht zahlen wird.
Eine konkrete Drohung erkannte die Staatsanwältin in einem Post in der Facebook-Gruppe «Wir wählen SVP». «Es wird so lange weitergehen, bis ein Verrückter durchdreht und...», hiess es da. Spiess-Hegglin habe wegen dieser Nachricht befürchten müssen, dass ihr der 49-Jährige oder eine von ihm beauftragte Person körperliches Leid zufüge.
Die Staatsanwältin fordert für den 49-Jährigen eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 60 Franken sowie eine Busse von 600 Franken, dies unter anderem wegen mehrfacher übler Nachrede, mehrfacher Verleumdung, Beschimpfung, Pornografie und weiterer Delikte.
Die Beschuldigten bestreiten die meisten Vorwürfe. Jene, die sie nicht bestreiten, sind ihrer Ansicht nach verjährt, weil sie aus dem Jahr 2019 stammen. Für Vergehen gegen die Ehre beträgt die Verjährungsfrist in der Schweiz vier Jahre. Hintergrund der Belästigungen sind die nicht geklärten Vorkommnisse an der Zuger Landammannfeier im Jahr 2014.veröffentlicht: 14. Mai 2024 06:52
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