Der EGMR hat unter anderem die Verletzung des Rechts auf ein Privat- und Familienleben festgestellt. Staaten hätten eine Verpflichtung, Massnahmen gegen die Klimaerwärmung umzusetzen. Die Schweiz sei ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen.
Erstmals hat Strassburg die Frage, ob Klimapolitik eines Staates Menschenrechte verletzt, behandelt. Der jüngste Entscheid dürfte nun wohl weitreichende Folgen für Europa haben. Es könnte ein Rechtsweg aufgezeigt werden, wie Einzelpersonen die Klimapolitik der 46 Staaten des Europarats einklagen können. Das Interesse von Umweltaktivistinnen und -aktivisten an diesem Urteil ist entsprechend hoch.
Der Verein Klimaseniorinnen besteht aus über 2000 Pensionärinnen. Die Initiative für die Klage ging von der Umweltorganisation Greenpeace aus. Es handelt sich um eine strategische Prozessführung, was durchaus üblich für Aktivistinnen und Aktivisten ist. Weitere Klimaklage von Jugendlichen gegen 32 Staaten gescheitert Box aufklappen Box zuklappen Neben der Klage der Klimaseniorinnen fällt der Strassburger Gerichtshof heute Dienstag zwei weitere Klimaurteile. Die eine, die Klimaklage von portugiesischen Jugendlichen gegen mehr als 30 europäische Staaten, ist vor dem EGMR gescheitert. Die Richter wiesen die Klage auf mehr Klimaschutz als unzulässig ab.
Audio Archiv: Ist Klimaschutz ein Menschenrecht? Ein Urteil wird erwartet 07:42 min, aus HeuteMorgen vom 09.04.2024. Bild: KEYSTONE/Jean-Christophe Bott abspielen. Laufzeit 7 Minuten 42 Sekunden.
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