Heute beugt sich der Bundesrat in einer Klausursitzung wieder über das EU-Dossier. Er hat noch immer keinen Entscheid gefällt, ob er das 2018 ausgehandelte institutionelle Abkommen mit der EU unterzeichnen oder zurückweisen soll.
Ausdrücklich ausgenommen wäre auch der schweizerische Lohnschutz. Dieser sei «ein berechtigtes zentrales Anliegen der Schweizer Gewerkschaften», schreibt Zurkinden. Betreffend die staatlichen Beihilfen schlägt er einen Passus vor, dass Besonderheiten der Schweiz «angemessen berücksichtigt» würden. Nach der Frist von fünf bis sieben Jahren würde man mit der EU Verhandlungen über die Integration der Personenfreizügigkeit ins Rahmenabkommen aufnehmen. Eine solche zeitlich begrenzte Ausnahme und die gemeinsame Informationsplattform würden das gegenseitige Verständnis stärken, schreibt Zurkinden. Auch das Parlament könne dazu beitragen. Gleichzeitig könne die Schweiz die Entwicklung der Beziehungen zwischen der EU und Grossbritannien beobachten.
Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Die Personenfreizügigkeit schadet der Landschaft und der Gesellschaft der Schweiz. Dies ist unserer Economie Suisse egal, weil sie eh schon dem Ausland gehört. Stoppt das Strohfeuer! GrueneCH spschweiz
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