Gegen Rockerbanden, Drogenhändlerringe oder islamistische Terrorgruppen kommt der Paragraf 129 des deutschen Strafgesetzbuches zum Einsatz. Juristen nennen ihn den «Ausforschungsparagrafen», weil er beim Verdacht, jemand bilde eine kriminelle Vereinigung, weitreichende Überwachung rechtfertigt.
Gegen Künstler wurde er in Deutschland noch nie angewendet – bis letzte Woche bekannt wurde, dass Martin Zschächner, Staatsanwalt im thüringischen Gera, seit 16 Monaten gegen den Schweizer Aktionskünstler Philipp Ruch deswegen ermittelte.
In Thüringen tat sich Zschächner jedenfalls bald als Staatsanwalt hervor, «ders den Rechten recht macht», wie Katja Kipping, die Chefin der Linkspartei, klagte. Gegen Linke und antifaschistische Aktivisten ermittelte er mit grösstem Eifer und höchster Ausdauer , Verfahren gegen Rechtsradikale nahm er erst gar nicht auf, verfolgte sie nur halbherzig oder stellte sie bei der ersten Gelegenheit wieder ein.Die Begründungen lesen sich zuweilen wie surreale Poesie.
Schon bevor die Ermittlungen gegen Ruch bekannt wurden, lag offenbar eine ganze Reihe von Dienstaufsichtsbeschwerden vor, die Zschächner Einseitigkeit, Befangenheit und politisch motiviertes Handeln vorwarfen. Diese Woche wurde das Verfahren gegen Ruch offiziell eingestellt, Zschächner wurde bis zur Klärung der Vorwürfe gegen ihn versetzt. Mittlerweile liegt auch eine Anzeige wegen Rechtsbeugung vor.
Versetzt? Auf den Mond hoffentlich !
Gesinnungsjustiz. Droht eine gerechte Strafe, werden die Ermittler kurze Hand versetzt.
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