Das Blut aus der Wunde des Bruders tropfte auf sein Gesicht

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Der heute 31-jährige H.S.* soll im Oktober 2017 seinen eigenen Bruder mit einem Küchenmesser getötet haben. Am Donnerstag muss er sich dafür vor dem Kreisgericht Toggenburg verantworten.

Der Beschuldigte H.S. soll am Montag, 16. Oktober 2017, in Bazenheid SG seinen damals 33-jährigen Bruder erstochen haben.Auslöser für die Tat war ein Familienstreit. Es ging auch um Geld.Auslöser war ein Streit, unter anderem ging es um Geld.Am Donnerstag muss sich der Beschuldigte vor dem Kreisgericht Toggenburg verantworten.Um die Mittagszeit des 16. Oktober 2017 kam der Beschuldigte H.S.* bei seinen Eltern in Bazenheid SG an.

Das Gespräch sei erst ruhig gewesen, dann sei es zum Streit gekommen und der Beschuldigte habe den Bruder aufgefordert, zu ihnen zu kommen. Zudem soll S. am Telefon mehrfach gedroht haben, ihn aufzuschlitzen. Das spätere Opfer bezeichnete S. im Gegenzug als Lusche und Verlierer.Nach dem Telefonat ging S. laut Anklage in die Küche und holte sich ein Messer. Sein Vater habe ihn noch beruhigen wollen, doch das klappte nicht.

Das Opfer lag oben und versuchte, S. zu schlagen – vergeblich. Laut Anklage tropfte das Blut aus der Halswunde auf das Gesicht des Beschuldigten S., der unten lag. Er solle sein Blut fressen, sagte das Opfer zum jüngeren Bruder. «Er stand sodann auf und lief, die Stichwunde am Hals zuhaltend, zur nahegelegenen Arztpraxis», heisst es in der Anklageschrift. Dort wurde er notfallmedizinisch versorgt. Noch auf dem Weg ins Kantonsspital St.

Konnte der Täter die Schuldunfähigkeit oder die Verminderung der Schuldfähigkeit vermeiden und dabei die in diesem Zustand begangene Tat voraussehen, so sind die Absätze 1–3 nicht anwendbar. Die Staatsanwaltschaft beantragt, den Beschuldigten wegen vorsätzlicher Tötung schuldig zu sprechen. Sie fordert eine Freiheitsstrafe von 32 Monaten. Davon muss er zwölf Monate im Gefängnis absitzen. Der Rest wird mit einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben. Zudem muss sich der Beschuldigte in ambulante therapeutische Behandlung begeben.

 

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