Bundesverwaltungsgericht - Studentin klagt wegen Note 3,9 vor Gericht – und blitzt ab

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Unfaire Prüfungsbedingungen wegen «gedimmten Lichts»? St. Galler Studentin klagt vor Gericht gegen Note 3,9 – und blitzt ab.

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Rund drei Viertel der Prüflinge durften in jenem Jahr im Hotel Schweizerhof in Luzern ihr Diplom entgegennehmen und ihren Erfolg begiessen. Nicht dabei war eine Studentin, die durchgefallen war und mit deren Fall sich kürzlich das Bundesverwaltungsgericht befasst hat.

Die Noten der einzelnen Aufgaben korrigierte die Prüfungskommission daraufhin nicht. Einzig die Note der Diplomarbeit hob sie von 4,3 auf 4,5 an. Da die Schülerin aber weiterhin mehr als zwei ungenügende Noten hatte, hiess es: nicht bestanden. Die erste Instanz, das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation , stützte die Prüfungsexperten vollumfänglich.

 

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