Bundesanwaltschaft muss IS-Anklagen verbessern

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Das Bundesstrafgericht moniert Fehler in der Anklage in Prozessen gegen mutmassliche IS-Sympathisanten.

Das Bundesstrafgericht hat zwei Anklagen zur Verbesserung an die Bundesanwaltschaft zurückgewiesen, in denen den Beschuldigten im Hauptpunkt Widerhandlungen gegen das Al-Kaida-Gesetz vorgeworfen werden. Beide Schriften verstossen gegen den Anklagegrundsatz.

Dies geschah per Strafbefehl, der aufgrund der Einsprache des Beschuldigten vor dem Bundesstrafgericht als Anklageschrift dient. Die Anklage ist jedoch ungenügend, wie die Strafkammer des Bundesstrafgerichts in einer am Donnerstag veröffentlichten Verfügung festgehalten hat.

 

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