Ohne Äquivalenzerklärung könnten Firmen keine Daten von EU-Bürgern in der Schweiz speichern oder verarbeiten. Ein Datencenter in der Schweiz.Nein, eine Neuauflage des Ärgers mit der Äquivalenzanerkennung für die Börse ist nicht zu erwarten. Die EU-Kommission dürfte am 10. Juni oder eine Woche später den sogenannten Angemessenheitsbeschluss für den Schweizer Datenschutz erneuern. So signalisieren es EU-Kreise in Brüssel.
Die EU-Kommission habe geprüft, ob in der Schweiz ein vergleichbares Niveau beim Datenschutz herrsche, heisst es in Brüssel. Die neuestärkt im Vergleich zu den alten Regeln aus den 90er-Jahren die Rechte der Bürger gegenüber Behörden und Unternehmen, ähnlich, wie es jetzt auch bei der Schweizer Revision vorgesehen ist. Das Schutzniveau muss vergleichbar, aber nicht identisch sein.
An der Revision des Datenschutzgesetzes wird in der Schweiz seit bald neun Jahren gearbeitet. Zuerst hatte die Verwaltung das Projekt verzögert, danach das Parlament. Dieses hat es auch jetzt nicht eilig. Am Dienstag, dem ersten Tag der Sommersession, berät der Ständerat zum zweiten Mal über die Revision des Datenschutzes. Obwohl zwischen den Kammern nur noch wenige Differenzen bestehen, geht das Gesetz danach erst in der Herbstsession wieder in den Nationalrat.
Der Nationalrat sprach sich bislang für eine Regelung aus, die die Nutzer schlechter schützt als das geltende Gesetz aus den 1990er-Jahren. Sollte er sich damit durchsetzen, drohen die linken Parteien, das Gesetz in der Schlussabstimmung fallen zu lassen. Doch die zuständige Kommission des Ständerats hat an ihrer letzten Sitzung im Mai einen Kompromissvorschlag ausgearbeitet.
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