Foto: Roland Schmid. Das Eidgenössische Finanzdepartement hat einen Strafbescheid erlassen, laut dem Matter die Meldepflicht zur Bekämpfung der Geldwäscherei vom 4. September 2010 bis zum 12. April 2012 verletzt habe. Dafür muss er laut EFD 50’000 Franken Busse und die Verfahrenskosten von 5130 Franken bezahlen.
Hintergrund des Strafbefehls ist der Betrugsfall rund um die Aargauer ASE Investment AG, bei dem rund 1700 Anlegerinnen und Anleger – darunter viele Kleinsparer – 170 Millionen Franken verloren haben. Die ASE Investment versprach ihren Kunden Traumrenditen dank Devisengeschäften und höchste Sicherheit dank Konten bei der BKB mit Staatsgarantie. Die ASE-Kunden bekamen regelmässig Kontoauszüge zugestellt, die die Gewinne zu bestätigen schienen.
Dem war aber nicht so, denn die Hauptspekulation der ASE, es war eine Wette auf den kanadischen Dollar, lief gegen die ASE und ihre Kunden. Das schrieb Dario Rota, der damalige Chief Credit Officer der BKB, Anfang 2010 in einer Mail an Matter. Im Laufe des Jahres wurden die Verluste immer grösser. «Bei rechtzeitiger Erstattung der Verdachtsmeldung hätte die Strafverfolgungsbehörde wesentlich früher einschreiten können.»Im September 2010 wurde das ASE-Geschäft nochmals umfassend angeschaut. Laut EFD hätte spätestens dann die Meldestelle für Geldwäscherei informiert werden müssen. Laut EFD führte die «pflichtwidrige Unterlassung» Matters dazu, dass sich die Verluste für die Kunden noch einmal ausweiteten.
Lachappelle schrieb darum Matter am 28. Oktober 2010 eine E-Mail, in der er ihn bat, die Probleme mit ASE mit Ringger zu besprechen. Lachappelle habe somit richtig gehandelt und Matter sei in der Verantwortung, so das EFD. Dieser will das Urteil allerdings nicht akzeptieren. «Mein Klient bestreitet jegliche Strafbarkeit und wird selbstverständlich Einsprache gegen den Strafbescheid erheben», sagt sein Anwalt Andrea Taormina.
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