Denn: Das Fahrverbot beginnt erst zu laufen, wenn es mit einem Kleber auf dem Schweizer Ausweis dokumentiert ist. Dass er seinen Ausweis einschicken musste, �rgert Leser Steve S.*: �Das ist eine Frechheit.�Ich fahre kein Auto.
Andere nahmen es weniger locker. Denn bei ihnen ging die Strafe noch weiter: Sie mussten neben dem Fahrverbot in Deutschland auch noch in der Schweiz das Billett abgeben.B. B.* erhielt einige Monate nach seinem Fahrverbot in Deutschland Post von einem Schweizer Strassenverkehrsamt: Sie h�tten ihm den F�hrerausweis f�r weitere drei Monate entziehen wollen. �Das ging f�r mich gar nicht�, sagt er. Mithilfe seiner Rechtsschutzversicherung habe er den Entzug auf einen Monat reduzieren k�nnen.
Auch B. f�hlt sich doppelt bestraft: �Ich finde das absolut frech. Die Deutschen melden den Vorfall dem Schweizer Strassenverkehrsamt und dann gibt es auch hier einen Entzug.� Das habe ihn viel Zeit und Geld gekostet. Er findet das �absolut unn�tig�.Thomas Rohrbach, Sprecher des Bundesamts f�r Strassen , versteht den �rger nicht: �Die Verkehrsregeln gelten auch in Deutschland.
Normal fahren und nicht rasen in anderem land und das problem ist gelöst.
Dann möchte ich aber die ganzen CBD Kiffer in der Schweiz auch nach deutschem Recht bestraft sehen!
Gut so ....
Na und?
Finde ich gut.
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