Wenn man Geld findet, ist die Verlockung oft gross, es zu behalten. Rechtlich ist jedoch klar geregelt, ab wann man Geld und Wertsachen abgeben muss. Welche Vorschriften in der Schweiz gelten, erfährst du hier.Täglich geht an vielen Orten Geld verloren.
Anders sieht es jedoch aus, wenn man beispielsweise im Zug oder Bus oder in einem öffentlich zugänglichen Gebäude wie einem Parkhaus Geld findet. Hier ist die Finderin oder der Finder dazu verpflichtet, das Geld unverzüglich abzugeben. können Gebühren bei der Abholung anfallen. Wie hoch diese sind, wird nicht im ZGB geregelt, sondern individuell festgelegt.
Etwas anders sieht es bei der VBL und beim Fundbüro der Stadt Luzern aus. Die VBL gibt jeweils alle Artikel, die in ihren Fahrzeugen gefundenen werden, dem Fundbüro der Stadt ab. Und bei diesem richtet sich die Rückgabegebühr nach dem Wert des Fundgegenstandes. Die Stadt verlangt je nach Gegenstand eine Gebühr von fünf bis 200 Franken.
Wenn man aber die Entwicklung der Gegenstände anschaut, ist es also kein Geheimnis, dass die Anzahl der Fundgegenstände von Jahr zu Jahr zunimmt. Wie viele Artikel explizit in Bussen der VBL gefunden wurden, konnte auf Anfrage nicht mitgeteilt werden.
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