Wölfe benötigen keine Wildnis. Als anpassungsfähige Tierart können Wölfe in sehr vielen Landschaften leben.Der Bundesrat erleichtert das Abschiessen von Wölfen in der Schweiz ab dem 1. Juli mit einer Teilrevision der Jagdverordnung. Künftig muss ein Wolf weniger Schäden angerichtet haben, damit er zum Abschuss freigegeben wird. Damit soll die Situation für die betroffenen Gebiete entschärft werden, bis das revidierte Jagdgesetz in Kraft tritt.
Der Bundesrat hat am 2. Juni 2023 die revidierte Jagdverordnung genehmigt. Sie wird auf den 1. Juli 2023 in Kraft gesetzt. Die für einen Abschuss massgebende Schaden-Schwelle wird für einzeln herumstreifende Tiere und auch für Wolfsrudel gesenkt.Gemäss der revidierten Jagdverordnung ist neu der Abschuss von Einzelwölfen auch innerhalb von Rudelterritorien möglich.
Neu werden nicht nur von Wölfen getötete, sondern auch schwer verletzte Rinder, Pferde sowie zum Beispiel Lamas oder Alpakas als grosser Schaden angerechnet. Die Schadengrenze bei grossen Nutztieren liegt neu bei einem Tier statt bisher zwei Tieren. Diese Bestimmung gilt sowohl bei Regulationseingriffen in Rudeln als auch bei Massnahmen gegen einzelne Wölfe.Eine Verschärfung gibt es auch bei Wölfen, die sich Menschen nähern.
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