Wer ein Generalabo hat, wird entschädigt für die Zeit, in der er sein Abo wegen der Corona-Krise nicht nutzen kann.Den öffentlichen Verkehr sollte man derzeit nicht benutzen, ausser man muss. Freizeitreisen sind tabu. Für viele Berufspendler war deshalb klar, dass sie ihr Generalabo erst einmal für 30 Tage hinterlegen, was einmalig im Jahr möglich ist.
Fahrten amortisiert». Ebenfalls nichts erhalten Passagiere mit einem Ausflugsabo oder einem Seven 25.– Die GA müssen ab dem 17.3. 2020 bis zum Ende der «ausserordentlichen Lage» ununterbrochen gültig sein.ein gültiges Abo vorhanden sein.Damit ist klar: Wer zum Beispiel sein GA kündigt, erhält nichts. Wann die «ausserordentliche Lage» endet, wird zu einem späteren Zeitpunkt kommuniziert.
Die Massnahmen der ÖV-Unternehmen kommen nicht umsonst noch vor Ostern: Denn bei vielen Kunden läuft bald schon die Hinterlegungsfrist für ihr Generalabo ab. Bis letzte Woche haben bereits 150’000 GA-Kunden ihr Abo hinterlegt. Es ist zu erwarten, dass viele dieser Kunden ohne Massnahmen der Transportunternehmen ihr Abo auf den nächstmöglichen Termin kündigen würden.
Die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs stehen in Verhandlungen mit dem zuständigen Departement Uvek und den Kantonen, hiess es an einer Pressekonferenz zum Thema.
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