Zwei Jahre bedingte Haft: Teichtmeister muss nicht ins Gefängnis

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Ex-Burgschauspieler Florian Teichtmeister wird schuldig gesprochen. Das Urteil lautet zwei Jahre bedingte Haft und bedingte Einweisung. Er soll im Besitz von rund 76.000 Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen gewesen sein und hat zum Teil selbst Material hergestellt.

Vor dem Landesgericht haben sich am Dienstagvormittag mehrere Demonstranten versammelt, die einen Galgen für den angeklagten Florian Teichtmeister aufgestellt hatten. Der Ex-Burgschauspieler stand wegen des Besitzes und der Herstellung von rund 76.000 Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen vor Gericht.

Der Prozess startete um 9.49 Uhr. Am Nachmittag wurde nach einer rund 40-minütigen Beratung das Urteil verkündet. Florian Teichtmeister wurde schuldig gesprochen. Das Urteil lautet zwei Jahre bedingte Haft und bedingte Einweisung - auf fünf Jahre Bewährung. Teichtmeister muss in keine Haftanstalt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zudem muss er alle zwei Monate dem Gericht unaufgefordert nachweisen, dass er keinen Alkohol und keine Drogen konsumiert.

Vor Prozessstart: Demonstranten haben einen Galgen in der Wickenburggasse vor dem Wiener Landesgericht aufgestellt"Ich bin Anfang der 2000-er-Jahre in eine ausgeprägte Pornografiesucht gekommen, die sich in einem langen Konsumverhalten geäußert hat", schilderte Teichtmeister in seiner Beschuldigteneinvernahme am Dienstagvormittag.

Vor dem Landesgericht Bodyguards und ein Großaufgebot an Polizisten. Um 9.15 Uhr wurde der Gerichtssaal für Zuschauer und Presse geöffnet. Zuschauer durften auf der Galerie Platz nehmen. Etwa 45 Minuten nach Prozessbeginn bekannte sich Teichtmeister schuldig. Alle Vorwürfe seien richtig, sagte der 43-Jährige.Zu Beginn der Erörterung des Gutachtens des psychiatrischen Sachverständigen Peter Hofmann wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Teichtmeister habe aber"aufgrund der bisherigen Entwicklung" die"ernsthafte Chance, auf einen vernünftigen, einen anderen Weg zu kommen", betonte der Sachverständige. Hofmann verwies auf die Psychotherapie sowie die Drogenentzugstherapie, die der Künstler seit zwei Jahren bei"hoch qualifizierten Experten" absolviere.Der Prozess hätte bereits am 8. Februar starten sollen, wurde aber kurzfristig abberaumt, weil der Angeklagte erkrankt war.

 

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