Vor dem Landesgericht haben sich am Dienstagvormittag mehrere Demonstranten versammelt, die einen Galgen für den angeklagten Florian Teichtmeister aufgestellt hatten. Dem Ex-Burgschauspieler wird der Besitz und die Herstellung von rund 76.000 Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen vorgeworfen wird.
Nach einer rund 40-minütigen Beratung verkündete Richter Stefan Apostol das Urteil. Florian Teichtmeister wird schuldig gesprochen. Das Urteil lautet zwei Jahre bedingte Haft und bedingte Einweisung - auf fünf Jahre Bewährung. Teichtmeister muss in keine Haftanstalt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.Florian Teichtmeister nimmt das vom Schöffensenat beschlossene Urteil an.
Vor dem Landesgericht Bodyguards und ein Großaufgebot an Polizisten. Um 9.15 Uhr wurde der Gerichtssaal für Zuschauer und Presse geöffnet. Zuschauer durften auf der Galerie Platz nehmen. Etwa 45 Minuten nach Prozessbeginn bekannte sich Teichtmeister schuldig. Alle Vorwürfe seien richtig, sagte der 43-Jährige.Zu Beginn der Erörterung des Gutachtens des psychiatrischen Sachverständigen Peter Hofmann wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Teichtmeister habe aber"aufgrund der bisherigen Entwicklung" die"ernsthafte Chance, auf einen vernünftigen, einen anderen Weg zu kommen", betonte der Sachverständige. Hofmann verwies auf die Psychotherapie sowie die Drogenentzugstherapie, die der Künstler seit zwei Jahren bei"hoch qualifizierten Experten" absolviere.Der Prozess hätte bereits am 8. Februar starten sollen, wurde aber kurzfristig abberaumt, weil der Angeklagte erkrankt war.
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Teichtmeister verurteilt: So hoch ist das UrteilFlorian Teichtmeister musste sich am Dienstag wegen des Besitzes und der Herstellung von Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen vor Gericht verantworten.
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